Wer übernimmt die Kosten für die Berufskleidung?
Bestimmte Berufe erfordern das Tragen einer besonderen Kleidung. Doch wer übernimmt die Kosten dafür: der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter? Die Antwort hängt oft davon ab, um welche Art von Kleidung es sich handelt.
Thema Schutzkleidung
Wenn es um Schutzkleidung geht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn das Tragen dieser Kleidung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitsplatz oder die Tätigkeit die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden kann. Dabei dürfen keine Ausnahmen für Teilzeitkräfte, Auszubildende oder befristete Beschäftigte gemacht werden. Klauseln im Arbeitsvertrag, die den Mitarbeiter zur Kostenübernahme verpflichten, sind normalerweise unwirksam. Zusätzlich muss der Arbeitgeber auch für Reinigung, Reparaturen und Ersatz aufkommen. Allerdings kann er Schadensersatz vom Mitarbeiter verlangen, falls dieser die Kleidung beschädigt oder nicht zurückgibt, da die Kleidung Eigentum des Arbeitgebers ist.
Wie verhält es sich mit sonstiger beruflicher Kleidung?
Bei anderer beruflicher Kleidung ist die Situation komplexer. Wenn der Mitarbeiter zum Beispiel verpflichtet ist, eine Dienstkleidung oder Kleidung mit Werbung zu tragen, gibt es oft Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist dies nicht der Fall, hängt die Kostenverteilung von verschiedenen Faktoren ab, wie den Anschaffungskosten im Verhältnis zum Gehalt und der Gebrauchstauglichkeit der Kleidung außerhalb der Arbeit. Wenn es sich jedoch um Kleidung handelt, die der Mitarbeiter trägt, um seine private Kleidung zu schonen oder weil es für die Tätigkeit üblich ist, besteht normalerweise kein Anspruch auf Kostenerstattung vom Arbeitgeber.
Ihr job3q-Team